Recht

Die Hauptaufgabe der Rechtsabteilung bzw. unserer Syndikusrechtsanwälte* ist die Begleitung unserer Bauvorhaben. Diese beginnt bei der Entstehung der Vertragsbeziehung mit dem Auftraggeber – beim Prüfen und Verhandeln von Verträgen mit den Beteiligten.

Während der Bauphase begleitet die Rechtsabteilung bei allen Fragen zu baurechtlichen Themen, z.B. Behinderungen des Bauablaufs, Mängelproblematiken, Haftungsthemen und weitere klassische baurechtliche Themen. Die Rechtsabteilung unterstützt aber auch bei Streitsituationen. Hier fungiert dieser Bereich eher als Mediator, um eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden und den Bauablauf möglichst störungsfrei weiterführen zu können.

In Zukunft werden auch die Bereiche Arbeits- und Mietrecht von der internen Rechtsabteilung abgedeckt.

*Ein Syndikusrechtsanwalt ist ein unternehmensinterner Rechtsanwalt, der in dieser Funktion ausschließlich für dieses Unternehmen tätig ist.